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Mietminderung und Betriebskostenabrechnung:


Was ist mit der Mietminderung in % auf die Bruttomiete (Warmmiete), was hat der Mieter an Betriebskostenvorauszahlungen geleistet? 

Es gibt Vermieter, die meinen, der Mieter hat bei der Kaltmiete und bei der Betriebskostenvorauszahlung gemindert, also nicht die vereinbarte Vorauszahlung geleistet. Er dürfe nur bei der Kaltmiete mindern. 

Und gehen bei der Jahresabrechnung nun von geminderten Betriebskostenvorauszahlungen aus. 

Tatsächlich ist die Bruttomiete (Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlungen) nur die Berechnungsgrundlage für den Mietminderungsprozentsatz (z.B. 20% auf die Bruttomiete bei bspw. Ausfall der Wasserversorgung). 

Die berechtigte Mietminderung kann man sich als Vermieter nicht teilweise mit der Betriebskostenabrechnung wieder hereinholen, 

BHG VIII ZR 233/10. Für die Mietrechts-Laien gibt es Plattformen, auf denen dies etwas ausführlicher in Normaldeutsch erläutert wird.